Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zur Feststellung des Pflegegrads zusammengestellt. Folgende Kriterien werden begutachtet:
1. Mobilität
Kriterien: wie selbstständig ist die Person, kann sie alleine im Bett die Position wechseln, sicher sitzen, sich innerhalb der Wohnung fortbewegen, Treppen steigen
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Kriterien: wie gut kann die Person sich im Alltag orientieren und daran teilnehmen, sich räumlich und zeitlich zurechtfinden, selbst Gespräche führen
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Kriterien: ist die Person nachts unruhig, ängstlich oder depressiv, wehrt sie sich gegen pflegerische Maßnahmen
4. Selbstversorgung
Kriterien: kann die Person sich noch alleine waschen, ankleiden, essen und trinken, die Toilette benutzen
5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Kriterien: kann die Person ärztlich angeordnete Maßnahmen selbstständig ausführen, Medikamente einnehmen, den Blutzucker messen oder Arztbesuche verwalten.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Kriterien: ist die Person in der Lage, ihren Tagesablauf selbstständig zu gestalten oder Kontakt zu anderen Menschen aufzunehmen
Der Gutachter vergibt für jedes Kriterium Punkte, um festzustellen, wie selbstständig jemand ist.