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Pflege - ein Beruf mit Zukunft

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Unsere Stellenangebote:

• Gesundheitspfleger*innen
• Altenpfleger*innen

Wir bilden Sie aus zur /zum Altenpflegerin / Altenpfleger.
Möchten Sie uns eine Initiativbewerbung zukommen lassen? 
Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:

Ambulanter Pflegedienst Dena
Königsteiner Str. 120
65929 Frankfurt
oder per E-Mail an info@ambulanter-pflegedienst-dena.de

Transparenz der Pflegedienstleistungen

Unser Ziel ist eine transparente Darstellung unserer Dienste. Wir möchten, dass Sie sich als Kunde und Angehörige nicht nur verstanden, sondern auch informiert fühlen. Dieses Ziel wird erreicht durch: 
  • Eine deutlich dargestellte Organisationsstruktur im Handbuch
  • Eine kontinuierliche Einbeziehung des Handbuches in die tägliche Arbeit, z. B. in Form einer Gedächtnisstütze für Mitarbeiter und Leitungskräfte  
  • Eine geplante und systematische Einarbeitung neuer Mitarbeiter mithilfe des Handbuches  
  • Ein gemeinsames Verständnis aller Mitarbeiter des Dienstes mithilfe des Handbuches  
  • Die Klärung und Beschreibung von Verantwortlichkeiten der Leitung und der Mitarbeiter im Handbuch  
  • Aufgezeigte Schnittstellen und deren Probleme 
  • Die Reflexion der Prozesse, die im Handbuch beschrieben sind
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen

Informationen zum Pflegegrad

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zur Feststellung des Pflegegrads zusammengestellt. Folgende Kriterien werden begutachtet:
 
1. Mobilität
Kriterien: wie selbstständig ist die Person, kann sie alleine im Bett die Position wechseln, sicher sitzen, sich innerhalb der Wohnung fortbewegen, Treppen steigen
 
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Kriterien: wie gut kann die Person sich im Alltag orientieren und daran teilnehmen, sich räumlich und zeitlich zurechtfinden, selbst Gespräche führen
 
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Kriterien: ist die Person nachts unruhig, ängstlich oder depressiv, wehrt sie sich gegen pflegerische Maßnahmen
 
4. Selbstversorgung
Kriterien: kann die Person sich noch alleine waschen, ankleiden, essen und trinken, die Toilette benutzen
 
5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Kriterien: kann die Person ärztlich angeordnete Maßnahmen selbstständig ausführen, Medikamente einnehmen, den Blutzucker messen oder Arztbesuche verwalten.
 
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Kriterien: ist die Person in der Lage, ihren Tagesablauf selbstständig zu gestalten oder Kontakt zu anderen Menschen aufzunehmen
 
Der Gutachter vergibt für jedes Kriterium Punkte, um festzustellen, wie selbstständig jemand ist.

Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Pflegedienst? Machen Sie heute noch einen Beratungstermin mit uns aus und erfahren Sie mehr über unsere Qualitätsstandards.

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